Hinweis:
Bei der Erstellung und Nutzung der Belege sind die jeweiligen Vorschriften
der RKSV zu beachten.
Belege die nur mit einer funktionierenden Sicherheitseinrichtung erstellt
werden können:
Startbeleg, Sammelbeleg, Jahresbeleg
Belege die auch mit einer ausgefallenen Sicherheitseinrichtung erstellt
werden können:
Monatsbeleg, Schlussbeleg, Nullbeleg
Der Druck des Startbeleg wird beim erstmaligem Start des Kassenprogramms automatisch aufgerufen.
Laut RKSV muss der Monatsschlussbeleg am Ende jeden Monats erstellt werden. Dies kann manuell im Kassenprogramm durchgeführt werden. Je nach Einstellung wird der Aufruf auch automatisch vorgenommen.
Laut RKSV muss der Jahresschlussbeleg am Ende jeden Kalenderjahres erstellt werden. Dies kann manuell im Kassenprogramm durchgeführt werden. Je nach Einstellung wird der Aufruf auch automatisch vorgenommen.
Der Nullbeleg kann jederzeit zu Kontrollzwecken ausgedruckt werden.
Der Sammelbeleg muss bei Wiederinbetriebnahme einer ausgefallenen Signatureinrichtung erstellt werden. Er ist laut RKSV zu aufzubewahren.
Der Schlussbeleg muss bei planmäßiger Außerbetriebname der Kasse erstellt werden. Der Schlussbeleg ist für die Abmeldung der Kasse bei FinanzOnline erforderlich. Für eine Wiederinbetriebnahme muss die Kasse und die Sicherheitseinrichtung erneut registriert werden.