Belege laut RKSV

Hinweis:
Bei der Erstellung und Nutzung der Belege sind die jeweiligen Vorschriften der RKSV zu beachten.

Belege die nur mit einer funktionierenden Sicherheitseinrichtung erstellt werden können:
Startbeleg, Sammelbeleg, Jahresbeleg

Belege die auch mit einer ausgefallenen Sicherheitseinrichtung erstellt werden können:
Monatsbeleg, Schlussbeleg, Nullbeleg

Startbeleg

Der Druck des Startbeleg wird beim erstmaligem Start des Kassenprogramms automatisch aufgerufen.

Monatsschlussbeleg

Laut RKSV muss der Monatsschlussbeleg am Ende jeden Monats erstellt werden. Dies kann manuell im Kassenprogramm durchgeführt werden. Je nach Einstellung wird der Aufruf auch automatisch vorgenommen.

Jahresschlussbeleg

Laut RKSV muss der Jahresschlussbeleg am Ende jeden Kalenderjahres erstellt werden. Dies kann manuell im Kassenprogramm durchgeführt werden. Je nach Einstellung wird der Aufruf auch automatisch vorgenommen.

Nullbeleg

Der Nullbeleg kann jederzeit zu Kontrollzwecken ausgedruckt werden.

Sammelbeleg

Der Sammelbeleg muss bei Wiederinbetriebnahme einer ausgefallenen Signatureinrichtung erstellt werden. Er ist laut RKSV zu aufzubewahren.

Schlussbeleg

Der Schlussbeleg muss bei planmäßiger Außerbetriebname der Kasse erstellt werden. Der Schlussbeleg ist für die Abmeldung der Kasse bei FinanzOnline erforderlich. Für eine Wiederinbetriebnahme muss die Kasse und die Sicherheitseinrichtung erneut registriert werden.